Das F.R.A.N.Z.-Projekt verfolgt das Ziel, die im Projekt erprobten Biodiversitätsmaßnahmen in die Breite zu tragen, indem es die generierten Ergebnisse zu biodiversitätsfördernden Maßnahmen in die deutsche Förderlandschaft bringt.
Ausschlaggebend für die nationale Förderung von Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft sind die Rahmenbedingungen der Europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Mit Beginn der neuen Förderperiode (2023–2027) wurde die Klima- und Umweltarchitektur der GAP neugestaltet. Sie umfasst die erweiterte Konditionalität, das neue Instrument der Ökoregelung sowie die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der Länder.
In der aktuellen Publikation „F.R.A.N.Z. im Kontext der Klima- und Umweltarchitektur der GAP ab 2023“ vom Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen werden die F.R.A.N.Z.-Maßnahmen in den neuen Förderregelungen eingeordnet. Der Bericht stellt die neue Klima- und Umweltarchitektur mit ihren Kernelementen vor, zeigt ihre Wechselwirkungen auf und nimmt eine Einordnung der biodiversitätsfördernden Maßnahmen in den neuen Förderkontext vor. Zudem werden Ausnahmeregelungen aufgrund des Angriffskrieges in der Ukraine sowie Herausforderungen, vor denen Praxis und Verwaltung im Übergang der Förderphasen stehen, thematisiert.
Die neue GAP bietet zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für F.R.A.N.Z.-Maßnahmen durch Regelförderungen der Länder. Allerdings können die Förderauflagen bei den AUKM der Länder von den Auflagen im F.R.A.N.Z.-Projekt abweichen. Inwieweit in der Regelförderung die Prämien ausreichen, um eine angepasste Honorierung der Landwirt*innen zu gewährleisten, hängt stark vom spezifischen Einzelfall und insbesondere der Standortgüte ab.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des F.R.A.N.Z.-Projekts.